Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Studien- und Technologie Transfer Zentrum Weiz GmbH (in der Folge Studienzentrum Weiz genannt) organisiert in Kooperation mit der Hochschule Mittweida (FH) berufsbegleitende Fachhochschulstudiengänge als Fernstudium mit Präsenzveranstaltungen.
  2. Die inhaltliche Verantwortung für die Studienlehrgänge liegt bei der Hochschule Mittweida. Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis dieser Hochschule.
  3. Für die Studiengänge sind die jeweilige Studienordnung sowie das Sächsische Hochschulgesetz maßgeblich.
  4. Das Studienzentrum Weiz verpflichtet sich gegenüber den Teilnehmern dieser Fachhochschulstudiengänge zur Erbringung nachstehender Leistungen:
    a) Nach Vorlage der vollständigen Anmeldeunterlagen des Teilnehmers werden diese geprüft und die Immatrikulation als ordentlicher Student an der Hochschule Mittweida eingeleitet.
    b) In Abstimmung mit der Hochschule Mittweida werden die Präsenzveranstaltungen in Österreich organisiert.
    Dies umfasst die Beistellung der notwendigen Räumlichkeiten sowie die für die Lehrveranstaltungen notwendige technische Ausstattung.
    Zur Abhaltung der notwendigen Lehrveranstaltungen wird die Anwesenheit des hierfür nötigen Lehrpersonals am Vortragsort organisiert.
    Weiters organisiert das Studienzentrum Weiz die entsprechenden Lehrunterlagen.
    c) Das Studienzentrum Weiz unterstützt die Teilnehmer der Fachhochschulstudiengänge bei der Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Studium.
  5. Die Dauer der Fachhochschulstudiengänge beträgt grundsätzlich vier Semester.
  6. Die Kosten für die Teilnahme an den viersemestrigen Fachhochschulstudiengängen sind von den Teilnehmern zu tragen.
    Die Kosten setzen sich aus den Semesterpauschalen sowie den monatlichen Gebühren für die Lehre und Organisation der Fachhochschulstudiengänge zusammen und sind wie folgt von den Teilnehmern zu begleichen:
    a) Die Semesterpauschale ist jeweils vor Beginn des entsprechenden Semesters (Wintersemester: jeweils 15.9.; Sommersemester: jeweils 15.3.) fällig und an das Studienzentrum Weiz zur Weiterleitung an die Hochschule Mittweida zu überweisen. Erhöhungen durch die Hochschule müssen weiterverrechnet werden.
    b) Die monatlichen Gebühren für die Lehre und Organisation des Fachhochschulstudienganges sind jeweils bis zum des Monats auf ein vom Studienzentrum Weiz bekannt zu gebendes Konto zu überweisen.
    c) Sollte der Fachhochschulstudiengang vom Teilnehmer nicht innerhalb der vorgesehenen Dauer von vier Semestern absolviert werden, werden die angeführten monatlichen Gebühren nicht mehr fällig. In diesem Falle sind nur mehr die anfallenden Semesterpauschalen sowie eine Verwaltungspauschale je Semester vom Teilnehmer zu bezahlen.
  7. Im Falle einer Studienunterbrechung werden bei vertragskonformer Bezahlung und ordnungsgemäßer, von der Hochschule genehmigter Unterbrechung des Studiums, bezahlte monatliche Gebühren insofern gutgeschrieben, als diese für einen Studiengang nur 24 Mal zu entrichten sind. Bei einem Wechsel der Studienrichtung gilt diese Regelung nicht.
  8. Die Höhe der Semester- und Verwaltungspauschale sowie der monatlichen Gebühren werden dem Teilnehmer bei der Anmeldung bekannt gegeben.
  9. Die unter Punkt 4. angeführten Tätigkeiten des Studienzentrums Weiz stellen eine einheitliche Leistung dar, welche den Teilnehmern die Absolvierung des jeweiligen Fachhochschulstudienganges ermöglichen soll. Die von den Teilnehmern zu entrichtenden monatlichen Gebühren sind daher als Ratenzahlungen anzusehen.
    Für angekündigte, aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht abgehaltene Veranstaltungen übernimmt das Studienzentrum Weiz keine Haftung. Im Übrigen wird die Haftung vom Studienzentrum Weiz für im Zusammenhang mit dem Vertrag verursachten Nachteilen (ausgenommen Personenschäden) auf Fälle groben Verschuldens und Vorsatz beschränkt.
  10. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Studienzentrum Weiz und den Teilnehmern an den Studiengängen sowie sämtliche daraus entspringende Verpflichtungen erlöschen mit der Exmatrikulation des Teilnehmers. Ausgenommen davon sind die vereinbarten monatlichen Gebühren, die 24 Mal zu entrichten sind. Die Semestergebühren sind inklusive des Semesters, in dem der Exmatrikulationsantrag im Studienzentrum Weiz einlangt und die Exmatrikulation erfolgt, zu bezahlen.
    Es wird beiderseits eine Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats vereinbart. Für die Dauer von neun Monaten ab Studienbeginn wird auf eine Kündigungsmöglichkeit verzichtet. Die diesbezügliche Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
    Die monatlichen Gebühren sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. 
  11. Sofern Sie als Konsument iSd KSchG zu qualifizieren sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses mit Studienzentrum Weiz. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie das Studienzentrum Weiz (8160 Weiz, Franz-Pichler-Straße 32, Fax +43 (0)3172 603 4029, office@aufbaustudium.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist (Anhang 1).
  12. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen vollinhaltlich auf allfällige Rechtsnachfolger der Parteien über.
    Für allfällige Streitigkeiten aus dem bestehenden Rechtsverhältnis wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes sowie die Anwendung von österreichischem Recht vereinbart.
  13. Im Falle der Einstellung des Studienbetriebs in Österreich ist von Seiten der HS Mittweida sichergestellt, dass alle an der HS Mittweida immatrikulierten Studierenden ihr Studium, gemäß der für sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung, abschließen können.
  14. Dem Studienzentrum Weiz wird der Zugang zu prüfungsrelevanten Daten und Prüfungsergebnissen gewährt.
  15. Änderungen dieser AGB erlangen mit Beginn des der Verständigung folgenden Monats Rechtsgültigkeit, sofern nicht binnen 2 Wochen ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers beim Studienzentrum Weiz einlangt.
  16. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung die für Verbraucher vorgesehene gesetzliche Regelung.
  17. Im Rahmen von Lehrveranstaltungen können Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation auch veröffentlicht werden. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, einer Verwendung von Fotos und/oder Videos, auf denen sie erkennbar sind, zu widersprechen.
Stand: 11/2023