Rechtliches & Anerkennung
Akademischer Grad
Bei den Fernstudiengängen Maschinenbau, Technische Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen handelt es sich um grundständige achtsemestrige Studiengänge. Diese führen zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bei dessen Bestehen der akademische Grad "Diplom Ingenieur (FH)" bzw. "Diplom Wirtschaftsingenieur (FH)" abgekürzt "Dipl.-Ing. (FH)" bzw. "Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)", verliehen wird. Der Abschluss „Dipl.-Ing. (FH) “ wird gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG im gesamten europäischen Raum anerkannt und erlaubt damit das uneingeschränkte Führen dieses akademischen Grades.
„Ingenieur“ ist eine „Standesbezeichnung“ und im Ingenieurgesetz 2006 geregelt, für das das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig ist. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen darf diese Standesbezeichnung auch in abgekürzter Form („Ing.“) geführt werden. Durch den Erwerb eines akademischen Grades, wie z.B. „Dipl.-Ing. (FH)“, geht das Recht zur Führung der Standesbezeichnung „Ing.“ nicht verloren. Es ist daher zulässig „Ing. DI(FH)“ zu führen.
ECTS-Credits*
Mit der Diplomurkunde und dem Abschlusszeugnis erhalten die Absolventen ein Diploma Supplement in dem der Gesamtumfang des Studiums von 240 ECTS-Credits bescheinigt wird.
Die Hochschule Mittweida ist eine sächsische Hochschule gemäß §39 Abs. 1 SächsHSG verleihen die Fachhochschulen aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, den Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz "Fachhochschule" oder "FH".
- *ECTS = European Credit Transfer System
Das ECTS-System will europaweit Studiengänge vergleichbar machen. 30 ECTS-Punkte entsprechen einer durchschnittlichen Arbeitsleistung eines Studenten in einem Semester. Für ein 4jähriges Diplomstudium werden europaweit 240 ECTS-Punkte vergeben.



